Eine osteopathische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese. Hierfür sind nicht nur die aktuellen Beschwerden relevant, sondern auch Verletzungen, Operationen oder Unfälle aus der Vergangenheit. Daher bitten wir Sie, relevante Untersuchungsergebnisse, -bilder und auch Diagnosen bei der ersten Behandlung mitzubringen.
Anschließend führt der Osteopath | die Osteopathin eine ausführliche Untersuchung des Patienten gewissenhaft durch. Ziel ist es, dass der Osteopath | die Osteopathin Bewegungseinschränkungen jeglicher
Strukturen erkennt, welche für das Beschwerdebild verantwortlich sein können.
Während der Behandlung werden mit Hilfe spezieller Bewegungen und Grifftechniken
funktionelle Störungen im Körper behandelt, so dass eine optimale Funktion aller Körperstrukturen erreicht werden kann.
Der Osteopath | die Osteopathin führt die Diagnose und Therapie ausschließlich mit den Händen durch.
Durchschnittlich dauert eine Konsultation ca. 45-55 Minuten.
Planen Sie bitte etwa 10 Minuten mehr ein, da es bei Bedarf auch etwas länger dauern kann.
Für eine osteopathische Konsultation in unserer Praxis belaufen sich die Kosten in der Regel auf etwa 98,30 Euro. Diese sind vom zeitlichen Aufwand unabhängig, können nach Rücksprache jedoch in seltenen Fällen bei deutlich erschwertem oder erleichtertem Aufwand auch höher bzw. niedriger ausfallen.
Inflationsbedingte Honoraranpassung
Ab 01.04.2024 wird unser Honorar aufgrund der gestiegenen Kosten im Rahmen der Gebührenordnung auf 106 Euro angepasst.
Die Kostenerstattung der Osteopathie durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist unterschiedlich geregelt:
- Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für Osteopathie, vorausgesetzt die Behandlung erfolgt durch einen Osteopathen mit anerkannter Ausbildung. Aufgrund unserer Ausbildung am German College of Osteopathic Medicine (mit über 5200 Unterrichtsstunden) und als Mitglied des Verbandes der Osteopathen e.V. erfüllen wir die geforderten hohen Qualitätsstandards. Bitte beachten Sie, dass manche Kassen eine ärztliche Bescheinigung fordern. Bitte klären Sie alle Fragen bezüglich der Kostenerstattung vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Unter folgendem Link finden Sie eine aktuelle Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen: http://osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
- Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dies ist abhängig vom gewählten Tarif, fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer.
- Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten im Rahmen des vereinbarten Tarifs, fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer.